Vier Arbeitsgruppen sollen im Rahmen eines dreijährigen Konsultationsprozesses mit insgesamt 23 Konsultationen das in der Denkschrift entwickelte Leitbild des gerechten Friedens prüfen und weiterdenken. Ziel ist es, zentrale ethische, friedensethische sowie theologische Grundlagen zu klären, aktuelle Friedensgefährdungen und neue Problemlagen zu bestimmen sowie diese friedensethisch zu reflektieren. Die Arbeitsgruppen sind multidisziplinär zusammengesetzt. Ihre Mitglieder kommen aus der Ev. und Kath. Theologie, Philosophie, dem Völkerrecht, der Politikwissenschaft bzw. Soziologie sowie (in der Arbeitsgruppe 2) aus der Naturwissenschaft. Zudem ist jede Arbeitsgruppe mit einem Vertreter/einer Vertreterin besetzt, der/die die Perspektive der Praxis mit einbringt.

 

Arbeitsgruppe 1: Ethische Grundsatzfragen

Eine erste Arbeitsgruppe widmet sich ethischen Grundsatzfragen. Hier steht zum einen das Verhältnis von Normativität und empirischer Anwendbarkeit im Fokus der Betrachtung und damit die Spannung zwischen Theorie und lebensweltlicher Erfahrung. Was bedeutet ein Leitbild als ethische Kategorie? Inwieweit sind die Dimensionen des gerechten Friedens geeignet, aktuelle Situationen und politische Entscheidungen friedensethisch zu bewerten? Auch erweist es sich als notwendig, das Leitbild des gerechten Friedens in den pluralen kulturellen Kontext zu stellen. Zum anderen geht es um die Frage, wie mit divergierenden Standpunkten umzugehen ist. „Argumentative Gabelungen“ wie im Afghanistanpapier der EKD von 2013 können ganz im Sinne eines protestantischen Selbstverständnisses, das für eine Pluralität von Meinungen steht, gedeutet werden. Dagegen können Kritiker und Kritikerinnen die ethische Grundfrage „Was soll ich tun?“ für nicht bzw. nur unzureichend beantwortet halten.

 

Arbeitsgruppe 2: Gerechter Friede und Gewalt

Eine zweite Arbeitsgruppe nimmt das Verhältnis von gerechtem Frieden und Gewalt in den Blick. Gerade dieser Bereich erweist sich als hoch umstritten. Wie wird Gewalt in der Bibel und in kirchlichen Traditionen bewertet? Diese Frage bedarf der Einbettung in den ökumenischen Kontext, der sich diesbezüglich durchaus divers zeigt, aber für den ökumenischen Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens von großer Relevanz ist. Zudem ist in dieser Arbeitsgruppe das Konstrukt der rechtserhaltenden Gewalt weiterzudenken (Begründungszusammenhänge, situationsspezifische Konkretionen), das Verhältnis von Bündnissolidarität einerseits und friedensethischen Selbstbindungen von Staaten andererseits zu klären, neue technologische Entwicklungen (autonome Waffensysteme, Cyberwar) friedensethisch zu reflektieren sowie die friedenspolitischen Konsequenzen der EKD-Denkschrift, sich in der Frage der nuklearen Abschreckung von den Heidelberger Thesen zu distanzieren, zu diskutieren.

 

Arbeitsgruppe 3: Gerechter Friede durch Recht?

Eine dritte Arbeitsgruppe unterzieht den Ansatz des gerechten Friedens durch Recht einer kritischen Fortschreibung. In diesem Kontext stehen die Anforderungen, die sich an eine globale Friedensordnung stellen, im Fokus der Betrachtung. Ausgehend von theologischen Grundsatzfragen nach Recht, Gerechtigkeit und Frieden und Fragen einer Theologie der Menschenrechte gilt es, die – gerade auch im ökumenischen Kontext bestehenden – Kontroversen um die Responsibility to Protect in den Blick zu nehmen. An diese Debatten schließt sich unmittelbar das Spannungsverhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht an. Letztlich ist im Rahmen einer globalen Friedensordnung auch die generelle Leitvorstellung der Friedensdenkschrift, diese Friedensordnung könne und müsse primär mit dem Mittel des Rechts herbeigeführt werden, kritisch zu hinterfragen.

 

Arbeitsgruppe 4: Gerechter Friede und politische Friedensaufgaben

Die vierte Arbeitsgruppe wendet sich dem Schwerpunkt des gerechten Friedens im Kontext politischer Friedensaufgaben zu. Die Friedensdenkschrift spricht davon, universale Institutionen zu stärken und betont in diesem Kontext Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als wesentliche Friedensbedingungen. Wie aber ist mit autokratischen Regimen oder poststaatlichen Konstellationen umzugehen und wie friedensfähig sind diese? Zudem blieben bisher – geht es um Europas Friedensverantwortung – Konzepte für eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur unter Einschluss Russlands ungenutzt. Wie können aber europäische und globale Friedensordnungen aussehen, die zivile und gewaltfreie Konfliktlösungen ermöglichen? Schließlich sind Schärfungen im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung notwendig. Denn so zustimmungsfähig die Aussagen in der Friedensdenkschrift zur zivilen Konfliktbearbeitung auch sind, bleiben sie relativ unbestimmt.